Höhere Studienbeihilfenmathematik

Die X wohnt in einer, sagen wir, Stadt im Süden bei ihrer, sagen wir, Mutter. Zum Studieren zieht sie in eine, sagen wir, große Stadt, recht weit weg, im Norden. Sie bezieht dort Studienbeihilfe. Nach ein paar Semestern zieht die Mutter in dieselbe Stadt. Und plötzlich hat die X gute 40% weniger Studienbeihilfe. Sie ist jetzt nämlich nicht mehr auswärtige Studierende gem § 26 Abs 2 Z 4 Studienförderungsgesetz, sondern “normale” Studierende nach Abs 1. Außer dem Hauptwohnsitz der Mutter hat sich genau gar nichts in ihrem Leben geändert.

Es fragt sich die X, und wir mit ihr: Was will ihr Papa Staat sagen? Gefälligst in eine WG mit der Mama ziehen? Wenn die Eltern in derselben Stadt wohnen ist das Leben einfach billiger? Wer sich mit den Eltern eine Stadt teilt ist halt selbst schuld? Eltern mit studierenden Kindern sollen ihnen möglichst vom Leib bleiben – Studierendenschutzzone? Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern verhält sich direkt proportional zur räumlichen Nähe zu ihren Kindern?

Tatsächlich liegt der Sinn der Regelung wohl darin, dass die Mobilität von Studierenden gefördert werden soll; immerhin: nicht jedes Bundesland hat eine Uni, der mutige Schritt in die weite Welt hinaus soll belohnt werden. Dazu gibt es allerdings den Fahrtkostenzuschuss als wesentlich treffsicherere Maßnahme. Ich sehe keinen Grund, warum das Studium automatisch eklatant leistbarer sein sollte sobald man sich mit den Altvorderen ein Gemeindegebiet teilt. Es scheint dem Gesetzgeber die seltsame Vorstellung vorzuschweben, dass sich Eltern und Kinder automatisch einen Haushalt teilen (können? wollen? sollen?) sobald sie eine gewisse Nähe im zentralen Melderegister erreichen.

Aber, ich höre, die Studiengebühren sollen wieder eingeführt werden, weil die OECD das gern so hätte. Die geht allerdings von einem durchdachten und leistungsfähigen Stipendiensystem aus.

Way to go.

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3 Kommentare

  1. Erstellt am 27.09.2009 um 13:43 | Permanent-Link

    Ich denke,  in konkretem Fall handelt es sich um ein Sollen. Die Studienbeihilfe ist nicht dazu gedacht, das getrennt Wohnen von Eltern und Kindern zu fördern, außer es ist durch ein Studium für das man mind. 80 km von den Unterhaltspflichtigen entfernt wohnt, begründet.  Aus der “Sicht der Beihilfe” ist es vollkommen logisch, dass X nun weniger bekommt, da sie bei ihrer Mutter am Studienort wohnen könnte, und kein Versehen o.ä.

    Aber ich bitte mich nicht falsch zu verstehen, das Stipendiensystem in Ö. ist an sich schlecht. Ich bin ja ein Anhänger der Idee des Grundstipendiums (http://www.grundstipendium.at).

  2. Erstellt am 27.09.2009 um 15:05 | Permanent-Link

    Ja, für ein Versehen halte ich das auch nicht. Mich hat nur die Erkenntnis schockiert, dass der Beihilfengesetzgeber offenbar wie selbstverständlich davon ausgeht, dass man bei den Eltern daheim wohnt (wenn man halt nicht studienbedingt weit weg muss) und dass dieser Zustand auch wieder herzustellen ist, sobald man in der selben Gemeinde lebt – egal, ob das möglich ist. Es ist eine (eh enorm fragwürdige) Sache, dass man Studierenden nahelegt, sie mögen doch bitte daheim im Kinderzimmer bleiben, und eine andere, zwangsweise Familienzusammenführung zu betreiben, obwohl der Auszug damals ja noch unterstützt wurde.

    Für die X wäre die Situation einfach ein Riesenproblem: Sie hat keinen Cent davon, dass ihre Mutter jetzt in derselben Stadt wohnt. Eine größere Wohnung für beide könnte die sich gar nicht leisten und mehr elterliche Unterstützung gibts natürlich auch nicht – was den Staat ja wohl nicht überraschen sollte bei BeihilfenempfängerInnen.

  3. gulasch
    Erstellt am 28.09.2009 um 01:44 | Permanent-Link

    Der “Sonntags-bei-der-Mama-Essen” Zuschuss?
     
    Ja, ist mir genauso passiert. Aber wenn man bei den Eltern wohnt, bekommt man nicht noch weniger? Ist schon eine Weile her, dass ich die Sätze mir angeschaut habe, aber ich erinnere mich an die Abstufung: Zuhause, in der selben Stadt und in einer anderen Stadt (nebst anderen Faktoren). Seltsame Regelung auf jeden Fall, soll wohl auf eine seltsame Art und Weise das Fortschicken der Kinder begünstigen….

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