Polanski, Klappe die Xte

Es gibt im Wesentlichen zwei gute Gründe, warum man gegen die Auslieferung Roman Polanskis an die kalifornische Justiz sein könnte. Erstens: Er wäre offensichtlich unschuldig und/oder würde aus mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbarenden Gründen verfolgt. Zweitens: Ihm drohte im Fall einer Verurteilung die Todesstrafe.

Ob Polanski unschuldig ist, lässt sich aus der Ferne nicht seriös beurteilen. Die Aussage des Opfers lässt aber – vorsichtig formuliert – erhebliche Zweifel zu, die durch das (teilweise) Geständnis Polanskis nicht eben ausgeräumt werden. In solchen Fällen wird über Schuld und Unschuld in einem Verfahren vor einem unabhängigen Gericht entschieden, um einen möglichst gerechtigkeitsähnlichen Zustand herbeizuführen. Dass das hier nicht der Fall sein sollte, ist nicht ersichtlich. Freilich, es hat Ungereimtheiten gegeben: Aus diesem Grund ist ein Urteil durch ein entsprechendes Rechtsmittel bekämpfbar, auch in Kalifornien. Auch von Todesstrafe war bisher nicht die Rede.

Aber: Gute 30 Jahre sind ins Land gezogen, das Opfer hat verziehen und ist der Öffentlichkeit überdrüssig*. Ist das nicht unverhältnismäßig? Kann sein. Wir wollen aber nicht vergessen, dass Polanski dieses Problem selbst herbeigeführt hat, indem er sich vor dem Verfahren ins Ausland abgesetzt hat. Dass ihm dabei die Verjährungsregelungen des Staates Kalifornien letztlich einen Strich durch die Rechnung machen, muss kein Anlass zur Solidarität sein.

Ein wenig mehr Unerschrockenheit im Angesichte großer Namen, wie sie die schweizer Beamten in dieser Angelegenheit demonstriert haben, wäre im Übrigen auch der österreichischen Justiz zu wünschen.

Lesen:
Kate Harding – Reminder: Roman Polanski raped a child
Johnny Haeusler – Roman Polanski
Amanda Hess – Common Polanski Defenses, Refuted

* siehe unten Kommentar von hcvoigt.

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  1. Ärgern über die Busspurdebatte
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8 Kommentare

  1. Erstellt am 04.10.2009 um 21:19 | Permanent-Link

    ob das opfer verziehen hat ist im falle einer vergewaltigung vollkommen irrelevant.
    nicht umsonst ist bei diesem delikt der staat der kläger und nicht das opfer. würden vergewaltigungen nur verfolgt, wenn es anklagen seitens der opfer gibt, würden erstens viele verwaltigungen nicht verfolgt und zweitens der druck auf opfer – im einzelfall wie gesellschaftlich – noch größer werden, eine tat zu entschuldigen, gar nicht erst zu melden oder durch die eigene schuld zu erklären.

    dass die frau/das mädchen an der tat der vergewaltigung mitschuld oder gar überhaupt schuld wäre, ist gesellschaftlich weiterhin knapp am common sense.

  2. Erstellt am 04.10.2009 um 21:23 | Permanent-Link

    Hoppla, bin da vollkommen d’accord. Kommt beim nochmaligen Durchlesen tatsächlich so rüber, als ob das meine Überlegung gewesen wäre. War es definitiv nicht! Ich hatte nur das “schon so lange her”-Argument im Kopf. Hüstel. Gleich korrigieren…

  3. gulasch
    Erstellt am 04.10.2009 um 22:27 | Permanent-Link

    Stimme dir voll und ganz zu. Faszinierend ist, wie viele Menschen eine berühmte Persönlichkeit, wie Polanski, vehement verteidigen. Diese Scheinargumente würde es bei einen unbekannten Vergewaltiger, der 30 Jahre flüchtet nicht wirklich geben (mal abgesehen davon, dass dieser von Frankreich und Polen auch schon längst ausgeliefert worden wäre). Ist auch ganz kurios, wie viele grosse Regisseure, wie Woody Allen, Almodóvar, Lynch etc., sich für ihn ausgesprochen habe.

    Ach eine kleine Info, die auch oft verdreht wird: Ich habe gelesen, dass der Fall, laut US-Gesetzen nicht verjährt, da er bereits schuldig gesprochen wurde.

  4. Erstellt am 04.10.2009 um 22:47 | Permanent-Link

    Echt? Was ich weiß, hat sein Prozess noch gar nicht begonnen, stand zumindest in der Presse. Er ist geflüchtet, nachdem klar wurde, dass er doch nicht wegen eines weniger schwerwiegenden Delikts (Sex mit einer Minderjährigen), sondern doch wegen Vergewaltigung angeklagt werden sollte. Und die verjährt nicht. Kenne aber auch die Version, dass zwar die Vergewaltigung verjährt, nicht aber das Nichterscheinen zu einem Prozess – was in Kalifornien ein eigener Straftatbestand ist. Scheint aber den Amerikanern auch nicht so klar zu sein. Zwei interessante Links auf die Schnelle: CBSNews, Slate.

    Beide Links bringen aber einiges an Licht in die Sache. Rechtlich ist der Fall eigentlich klar: Da hat sich jemand illegal seinem Prozess entzogen.

  5. gulasch
    Erstellt am 04.10.2009 um 23:15 | Permanent-Link

    Echt? Was ich weiß, hat sein Prozess noch gar nicht begonnen, stand zumindest in der Presse. Er ist geflüchtet, nachdem klar wurde, dass er doch nicht wegen eines weniger schwerwiegenden Delikts (Sex mit einer Minderjährigen), sondern doch wegen Vergewaltigung angeklagt werden sollte. Und die verjährt nicht. Kenne aber auch die Version, dass zwar die Vergewaltigung verjährt, nicht aber das Nichterscheinen zu einem Prozess – was in Kalifornien ein eigener Straftatbestand ist. Scheint aber den Amerikanern auch nicht so klar zu sein. Zwei interessante Links auf die Schnelle: CBSNews, Slate.

    Danke für die Links, der zweite ist besonders informativ und erklärt auch den “misconduct” von seite des Richters. Soweit ich es also verstanden habe wurde der Prozess schon eröffnet, die Parteien haben sich geeinigt und es wurde nur das Urteil nicht verkündet, weil Polanski befürchtet hatte, es könnte schlimmer ausfallen als es vereinbart war. Klären sie mich auf Herr Jurist, habe ich das richtig verstanden?

    Beide Links bringen aber einiges an Licht in die Sache. Rechtlich ist der Fall eigentlich klar: Da hat sich jemand illegal seinem Prozess entzogen.

    Genau so sehe ich es auch.

  6. Erstellt am 04.10.2009 um 23:41 | Permanent-Link

    So weit ich das verstanden habe:

    Am Anfang ist die Anzeige. Dann ermittelt der Staatsanwalt mit Hilfe der Polizei; wenn sich daraus ergibt, dass an der Anzeige was dran ist, kommt es zur Anklage. In den USA gibt es aber zunächst die – aus vielen Serien wohlbekannten (The Shield!) – plea bargain deals. Im Falle Polanskis wurde folgender geschlossen: Er gesteht und wird er auf Grund des Geständnisses verurteilt – hier zu einer im vorhinein festgelegten, recht milden Bewährungsstrafe. Das hat den Vorteil, dass die 13jährige nicht mehr in aller Öffentlichkeit als Zeugin auftreten muss und alle verstörenden Details nochmal in einem Saal voller fremder Leute wiederholen muss (Jugendschutz). Nun hat aber der district attorney (ein Vorgesetzter des anklagenden Staatsanwalts) beim Richter erwirkt, dass der Deal fallen gelassen wird und “ganz normal” Anklage erhoben wird. Das darf er – das Problem war nur, dass dann auch die Seite des Angeklagten dazu gehört werden muss, was der Richter aber nicht getan hat. Dh, Polanski wäre einfach der Prozess gemacht worden mit ungewissem Ausgang; es hätte eine unbedingte, recht hohe Haftstrafe gedroht. Weil es beweismäßig für ihn schlecht ausgesehen hat, hat er die Flucht ergriffen. Das alles ist vor der formellen Prozesseröffnung passiert.

    Im case law ist das alles eine fürchterlich verwickelte Sache, weil nirgends Schwarz auf Weiß steht, was jetzt wirklich Sache ist. Wie die Rechtslage aussieht, kann nur vor einem Gericht geklärt werden – anscheinend aber keinesfalls in Abwesenheit des Angeklagten. Zumindest reim ich mir das alles so zusammen :)

  7. Erstellt am 06.10.2009 um 11:12 | Permanent-Link

    Polanski hat einer 13-Jährigen Drogen eingeflösst, hatte dann mit diesem Kind gegen dessen Willen Geschlechtsverkehr und hat sich dem in logischer Konsequenz aus dieser Schweinerei folgenden Prozess entzogen als klar wurde, dass er nicht mit einem “Deal” aus der Sache herauskommt? Ich denke nicht, dass es unverhältnismässig ist dieses Verbrechen auch nach 30 Jahren noch zu verfolgen und endlich für Gerechtigkeit zu sorgen. Unverhältnissmässig und irritierend ist eher das skandalöse Stillhalten der europäischen Justizen(?) bis zum jetzigen Zeitpunkt.
     

  8. Erstellt am 06.10.2009 um 16:51 | Permanent-Link

    Felix Neumann bringts in seinem Blog nochmal sehr gut auf den Punkt, insbesondere die Verjährungsfrage.

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